Ratgeber

Rechnungen

Was auf eine Rechnung gehört, was sich nach dem Finalisieren noch ändern darf und was es mit der E-Rechnung auf sich hat.

Was auf einer Rechnung stehen muss

Das Umsatzsteuergesetz schreibt zehn Angaben vor. Fehlt eine, darf dein Kunde die Vorsteuer nicht ziehen und das Finanzamt kann die Rechnung beanstanden.

Pflicht sind: dein Name und deine Anschrift, Name und Anschrift des Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, das Leistungsdatum oder der Leistungszeitraum, der Nettobetrag je Steuersatz, der Steuersatz mit dem Steuerbetrag und, wenn keine Steuer anfällt, der Grund dafür.

Bis 250 € brutto gilt eine Rechnung als Kleinbetragsrechnung. Dann reichen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz.

Wichtig

Eine fehlende oder falsche Angabe kann später nur durch eine Rechnungskorrektur behoben werden, nicht durch Überschreiben. Deshalb lohnt der Blick in die Prüfansicht vor dem Versand.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Firmendaten und Steuersätze in den Einstellungen pflegen, alles andere setzt paygroove automatisch auf jede Rechnung.
  2. 2Beim Kunden Anschrift und bei EU-Kunden die USt-IdNr. hinterlegen.
  3. 3In der Rechnung das Leistungsdatum setzen, wenn es vom Rechnungsdatum abweicht.
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Entwurf, finalisieren, stornieren

Solange eine Rechnung Entwurf ist, kannst du alles ändern. Nach dem Finalisieren ist sie festgeschrieben. Fehler werden durch Storno und eine neue Rechnung behoben.

Das Finanzamt verlangt, dass Rechnungen nach dem Ausstellen unveränderbar bleiben (GoBD). Deshalb vergibt paygroove die Rechnungsnummer erst beim Finalisieren und sperrt die Rechnung danach für Änderungen.

Stellst du nach dem Versand einen Fehler fest, storniere die Rechnung und schreibe eine neue. Die stornierte bleibt sichtbar und dokumentiert, dass die Nummer vergeben war. So entstehen keine Lücken im Nummernkreis, die das Finanzamt hinterfragen würde.

Ein Storno teilst du dem Kunden mit, am einfachsten mit der neuen Rechnung und dem Hinweis, welche Nummer sie ersetzt.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Entwurf in Ruhe fertigstellen, mit „Vorschau“ ansehen, dann „Finalisieren“.
  2. 2Nach dem Finalisieren öffnet „Prüfen“ die Ansicht mit PDF und allen Daten.
  3. 3Fehler entdeckt: in der Prüfansicht „Stornieren“, dann die Rechnung duplizieren und korrigiert neu finalisieren.
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Leistungsdatum und Leistungszeitraum

Wann die Leistung erbracht wurde, ist eine Pflichtangabe. Ein Auftritt hat ein Datum, ein Unterrichtsmonat einen Zeitraum.

Das Leistungsdatum bestimmt, in welchem Monat die Umsatzsteuer entsteht, und der Kunde braucht es für seine Buchhaltung. Fehlt es, gilt das Rechnungsdatum, was nur stimmt, wenn beides am selben Tag liegt.

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  1. 1Im Rechnungseditor die Karte „Leistungsdatum“ ausfüllen. Leer bedeutet Rechnungsdatum.
  2. 2Für einen Zeitraum das zweite Datum setzen, zum Beispiel 1. bis 30. September für einen Unterrichtsmonat.
  3. 3Rechnungen aus Jobs übernehmen die Auftrittstermine automatisch.
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Zahlungsziel und Fälligkeit

Üblich sind 14 Tage. Wichtig ist, dass das Ziel auf der Rechnung steht, sonst kommst du bei Privatkunden erst nach 30 Tagen und einem Hinweis in Verzug.

Das Fälligkeitsdatum ergibt sich aus Rechnungsdatum plus Zahlungsziel. Danach gilt die Rechnung als überfällig und taucht im Dashboard auf.

Bei Privatkunden tritt Verzug ohne Mahnung nur ein, wenn die Rechnung darauf hinweist, dass er 30 Tage nach Zugang eintritt. Der Satz gehört deshalb in die Zahlungsbedingungen.

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  1. 1In den Textvorlagen eine Zahlungsbedingung mit dem 30-Tage-Hinweis anlegen, zum Beispiel: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Verbraucher geraten spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit dieser Rechnung in Verzug.“
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E-Rechnung: was das ist und was du tun musst

Eine E-Rechnung ist eine PDF mit eingebetteten Maschinendaten. Seit 2025 muss jedes Unternehmen sie empfangen können, paygroove erzeugt sie automatisch.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Selbst ausstellen müssen sie Unternehmen mit mehr als 800.000 € Umsatz ab 2027, alle anderen ab 2028. Das gilt nur zwischen Unternehmen; Privatkunden bekommen weiterhin eine normale Rechnung.

paygroove hängt die Maschinendaten im Format ZUGFeRD an jede finalisierte Rechnung. Für den Kunden sieht sie aus wie jede PDF, seine Buchhaltung kann sie aber automatisch einlesen. Privatkunden stört der Anhang nicht.

Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen, dürfen E-Rechnungen aber verschicken.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Nichts extra einstellen: Jede finalisierte Rechnung ist eine E-Rechnung.
  2. 2Fehlen Pflichtangaben, etwa der Befreiungsgrund bei 0 %, meldet paygroove das beim Versand.
  3. 3Behörden verlangen oft die reine XRechnung mit Leitweg-ID. Das bietet paygroove derzeit nicht.
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Wie lange du Rechnungen und Belege aufheben musst

Rechnungen und Buchungsbelege acht Jahre, ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind.

Seit 2025 beträgt die Aufbewahrungsfrist für Rechnungen und Belege acht Jahre, vorher waren es zehn. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres. Eine Rechnung aus 2026 muss also bis Ende 2034 vorliegen.

Digital aufbewahren ist erlaubt, wenn das Dokument unverändert bleibt und lesbar ist. paygroove speichert jede finalisierte Rechnung und jeden hochgeladenen Beleg.

Wichtig

Verlass dich nicht auf ein einzelnes System. Lade dir zum Jahresende die PDFs und den Finanzen-Export herunter und lege sie zusätzlich ab.

Stand der Zahlen: 2026. Allgemeine Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist immer dein Steuerbescheid oder die Auskunft deines Steuerberaters.

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