Was ins Anlagevermögen gehört
Alles, was du kaufst, um es länger als ein Jahr im Betrieb zu nutzen: Instrumente, Laptop, Mischpult, Kamera, Möbel fürs Studio, Software.
Verbrauchsmaterial wie Saiten, Sticks, Noten oder Toner ist Aufwand im Kaufjahr. Ein Instrument oder ein Rechner dagegen ist Anlagevermögen: Der Kaufpreis wird über die Jahre verteilt, in denen du das Gerät nutzt. Diese Verteilung heißt Abschreibung oder AfA (Absetzung für Abnutzung).
Dinge, die du schon vor der Selbstständigkeit besessen hast, kannst du zum aktuellen Wert einlegen und ab dann abschreiben. Der Wert sollte belegbar sein, etwa durch Kaufbeleg und Alter oder ein Vergleichsangebot.
Nutzt du etwas auch privat, etwa den Laptop, setzt du nur den betrieblichen Anteil an. Bei über 90 % geschäftlicher Nutzung zählt alles, unter 10 % nichts, dazwischen anteilig.
pSo geht es in paygroove
- 1Kaufbeleg unter Belege hochladen, dann unter Anlagen die Anlage anlegen und den Beleg verknüpfen.
- 2Kategorie und Nutzungsdauer übernehmen, paygroove schlägt beides anhand der amtlichen AfA-Tabelle vor.