Ratgeber

Anlagevermögen und Abschreibung

Teure Dinge, die du länger als ein Jahr nutzt, setzt du nicht auf einmal ab, sondern verteilt über die Nutzungsdauer.

Was ins Anlagevermögen gehört

Alles, was du kaufst, um es länger als ein Jahr im Betrieb zu nutzen: Instrumente, Laptop, Mischpult, Kamera, Möbel fürs Studio, Software.

Verbrauchsmaterial wie Saiten, Sticks, Noten oder Toner ist Aufwand im Kaufjahr. Ein Instrument oder ein Rechner dagegen ist Anlagevermögen: Der Kaufpreis wird über die Jahre verteilt, in denen du das Gerät nutzt. Diese Verteilung heißt Abschreibung oder AfA (Absetzung für Abnutzung).

Dinge, die du schon vor der Selbstständigkeit besessen hast, kannst du zum aktuellen Wert einlegen und ab dann abschreiben. Der Wert sollte belegbar sein, etwa durch Kaufbeleg und Alter oder ein Vergleichsangebot.

Nutzt du etwas auch privat, etwa den Laptop, setzt du nur den betrieblichen Anteil an. Bei über 90 % geschäftlicher Nutzung zählt alles, unter 10 % nichts, dazwischen anteilig.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Kaufbeleg unter Belege hochladen, dann unter Anlagen die Anlage anlegen und den Beleg verknüpfen.
  2. 2Kategorie und Nutzungsdauer übernehmen, paygroove schlägt beides anhand der amtlichen AfA-Tabelle vor.
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Sofort absetzen, Sammelposten oder abschreiben

Bis 250 € netto ist alles sofort Aufwand. Bis 800 € netto darfst du als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abschreiben. Darüber wird über die Nutzungsdauer verteilt.

Die Grenzen gelten netto, also ohne Umsatzsteuer, auch für Kleinunternehmer. Ein Mikrofon für 700 € netto ist damit ein GWG und mindert den Gewinn komplett im Kaufjahr. Eine Gitarre für 2.000 € netto wird abgeschrieben.

Als Alternative zum GWG gibt es den Sammelposten: Alle Anschaffungen zwischen 250 € und 1.000 € netto eines Jahres werden zusammengefasst und über fünf Jahre gleichmäßig abgeschrieben, egal wie lange die Dinge halten. Die Wahl gilt für das ganze Jahr. Für die meisten ist die GWG-Regel günstiger, weil der Gewinn sofort sinkt.

Computer, Tablets und Software dürfen seit 2021 über ein Jahr abgeschrieben werden, also praktisch sofort, unabhängig vom Preis.

Wichtig

Ein Set zählt als Ganzes: Ein Schlagzeug mit Becken oder ein Rechner mit Monitor, der nur damit funktioniert, ist ein Wirtschaftsgut, auch wenn die Teile einzeln unter 800 € liegen. Selbstständig nutzbare Teile, etwa ein Mikrofon, zählen einzeln.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Anlage anlegen, paygroove ordnet sie anhand des Nettopreises ein: Sofortaufwand, GWG oder Abschreibung.
  2. 2Die Übersicht unter Anlagen zeigt, was im Jahr sofort absetzbar ist und was läuft.
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Abschreibung im Alltag: Nutzungsdauer, erster Monat, Verkauf

Die amtliche AfA-Tabelle sagt, wie lange etwas typischerweise hält. Der Kaufpreis wird gleichmäßig auf diese Jahre verteilt, im ersten Jahr nur ab dem Kaufmonat.

Beispiel: Ein E-Piano für 3.600 € netto mit zehn Jahren Nutzungsdauer bringt 360 € Abschreibung pro Jahr. Gekauft im Oktober, zählen im ersten Jahr nur drei Monate, also 90 €. Die restlichen 270 € landen am Ende der Laufzeit. Am Schluss bleibt ein Erinnerungswert von 1 €, solange du das Gerät noch nutzt.

Die Nutzungsdauer ist eine Schätzung des Finanzamts, keine Garantie. Ein Instrument, das nach fünf Jahren kaputt geht, schreibst du in dem Jahr komplett ab. Umgekehrt darfst du nach Ende der Abschreibung weiter damit arbeiten, nur mindert es den Gewinn nicht mehr.

Verkaufst du eine Anlage, ist der Verkaufspreis eine Betriebseinnahme, der noch nicht abgeschriebene Rest eine Betriebsausgabe. Nimmst du sie privat heraus, gilt der aktuelle Marktwert als Einnahme. Beides steht auf der Rechnung beziehungsweise im Eigenbeleg.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Nutzungsdauer aus dem Vorschlag übernehmen oder mit dem Steuerberater anpassen, paygroove rechnet monatsgenau.
  2. 2Die jährlichen Abschreibungsbeträge stehen in der Anlagenübersicht und gehen in die Steuerprognose ein.
  3. 3Bei Verkauf oder Entnahme die Anlage mit Datum und Betrag beenden.
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Stand der Zahlen: 2026. Allgemeine Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist immer dein Steuerbescheid oder die Auskunft deines Steuerberaters.

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