Ratgeber

Reisekosten und Tagespauschalen

Jede Fahrt zum Auftritt ist Betriebsausgabe. Pauschalen ersparen dir das Sammeln von Kassenbons für Essen und Kilometer.

Fahrtkosten: Auto, Bahn, Flug

Mit dem eigenen Auto setzt du 0,30 € pro gefahrenem Kilometer an, ohne einen einzigen Tankbeleg. Bahn, Flug, Taxi und Parken zählen mit Beleg.

Die Kilometerpauschale gilt für Fahrten mit dem privaten Pkw und deckt alles ab: Benzin, Versicherung, Reparaturen, Wertverlust. Deshalb darfst du Tankbelege dann nicht zusätzlich absetzen. Gezählt wird die tatsächlich gefahrene Strecke, Hin- und Rückfahrt.

Bahn, Flug, Mietwagen, Taxi, Parkgebühren und Maut setzt du in tatsächlicher Höhe an, jeweils mit Beleg. Für Motorrad oder Roller gilt eine kleinere Pauschale von 0,20 € pro Kilometer.

Gehört das Auto zum Betrieb, weil du es überwiegend geschäftlich nutzt, läuft es anders: Dann sind alle Autokosten Betriebsausgabe und die private Nutzung wird versteuert. Für die meisten Solo-Selbstständigen ist die Kilometerpauschale die einfachere Wahl.

Wichtig

Fahrten zwischen Wohnung und einer festen Betriebsstätte, etwa deinem angemieteten Studio, zählen nur mit der halben Pauschale als Entfernungspauschale. Fahrten zu Auftritten, Kunden und Unterrichtsorten sind volle Reisekosten.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Unter Reisekosten eine Abrechnung anlegen, Start, Ziel und Zwischenstopps eingeben, paygroove berechnet die Strecke und den Betrag.
  2. 2„Hin- und Rückfahrt“ wählen, wenn du am selben Tag zurückfährst.
  3. 3Zusätzliche Kosten wie Parken oder Bahntickets als Belege hochladen und der Abrechnung zuordnen.
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Tagespauschalen für Verpflegung

Bist du länger als acht Stunden unterwegs, darfst du eine feste Pauschale für Verpflegung ansetzen, ohne Belege. Für ganze Tage gibt es den vollen Satz, für An- und Abreisetage den halben.

Der Fachbegriff ist Verpflegungsmehraufwand. Die Idee: Unterwegs isst du teurer als zu Hause, dafür gibt es einen Ausgleich. Es gibt zwei Sätze. Der kleine gilt bei mehr als acht Stunden Abwesenheit an einem Tag und für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise. Der große gilt für jeden vollen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit. Die Höhe legt der Gesetzgeber fest, für das Ausland gibt es eigene Sätze je Land, teils je Stadt.

Bekommst du eine Mahlzeit gestellt, etwa Frühstück im Hotel oder Catering vom Veranstalter, wird die Pauschale gekürzt: 20 % des Tagessatzes für Frühstück, je 40 % für Mittag- und Abendessen. Bei einem vollen Frühstück, Mittag- und Abendessen bleibt nichts übrig.

Nach drei Monaten am selben Einsatzort endet der Anspruch, weil der Ort dann als gewohnt gilt. Eine Unterbrechung von vier Wochen setzt die Frist zurück. Für Musiker mit wechselnden Auftrittsorten spielt das selten eine Rolle, für längere Engagements schon.

Wichtig

Die Pauschale ist eine Betriebsausgabe, also Geld, das deinen Gewinn mindert. Du bekommst sie nicht ausgezahlt. Was der Kunde dir für Verpflegung zahlt, ist eine Einnahme, die auf die Rechnung gehört.

pSo geht es in paygroove

  1. 1In der Reisekostenabrechnung Beginn und Ende der Reise mit Uhrzeit eingeben, paygroove zählt volle und halbe Tage.
  2. 2Land und bei Bedarf die Stadt wählen, die passenden Sätze des Jahres sind hinterlegt.
  3. 3Bei jeder Übernachtung angeben, ob Frühstück dabei war, die Kürzung passiert automatisch.
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Übernachtung und Nebenkosten

Hotel und Unterkunft setzt du mit Beleg ab. Steht Frühstück auf der Hotelrechnung, gehört es nicht zu den Übernachtungskosten, sondern kürzt die Tagespauschale.

Übernachtungen zählen in tatsächlicher Höhe, dafür brauchst du die Rechnung auf deinen Namen. Ohne Beleg gibt es für Selbstständige keine Übernachtungspauschale. Privatunterkunft bei Freunden ist kostenlos und deshalb nicht absetzbar.

Zu den Reisenebenkosten gehören Gepäckaufbewahrung, Telefon für die Arbeit, Parkgebühren, Trinkgeld in üblicher Höhe. Für Kleinbeträge ohne Beleg reicht ein Eigenbeleg mit Datum, Betrag und Zweck.

Hotelrechnungen weisen Übernachtung mit 7 % und Frühstück mit 19 % Umsatzsteuer getrennt aus. Beides ist Vorsteuer, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Hotelrechnung als Beleg hochladen und der Reisekostenabrechnung zuordnen.
  2. 2In der Abrechnung „Frühstück enthalten“ setzen, dann kürzt paygroove die Tagespauschale um 20 %.
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Reisekosten dem Kunden berechnen

Zahlt der Kunde die Anfahrt, gehört sie als Position auf die Rechnung, netto plus Umsatzsteuer zum Satz deiner Hauptleistung. Absetzen darfst du sie trotzdem.

Weiterberechnete Fahrtkosten sind keine durchlaufenden Posten, sondern Teil deines Honorars. Deshalb tragen sie denselben Steuersatz wie die Leistung, zu der sie gehören: bei einem Konzert 7 %, bei Tontechnik 19 %. Ob du pauschal pro Kilometer oder die Bahnfahrt nach Beleg berechnest, ist Verhandlungssache; die Pauschale ist für beide Seiten am einfachsten.

Auf der Ausgabenseite ändert sich nichts: Deine Kilometerpauschale und Tagespauschalen bleiben Betriebsausgaben, die Einnahme vom Kunden steht dem gegenüber.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Unter Einstellungen → Kilometersätze eintragen, was du pro Kilometer berechnest, zum Beispiel 0,30, 0,35 oder 0,38 €.
  2. 2Im Job, im Angebot oder in der Rechnung bei den Positionen „Reisekosten hinzufügen“ wählen: paygroove rechnet die Fahrstrecke von deiner Firmenadresse zum Einsatzort und zurück aus und legt die Position „Fahrtkosten“ an. Start, Ziel, Kilometer und Satz bleiben änderbar.
  3. 3Die Position übernimmt den Steuersatz deiner ersten Position; prüfe ihn, wenn die Rechnung gemischte Sätze hat.
  4. 4Für eine feste Anfahrtspauschale statt Kilometern eine Leistung „Anfahrt“ im Katalog anlegen.
  5. 5Die Reisekostenabrechnung mit der Rechnung verknüpfen, dann siehst du beides zusammen.
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Stand der Zahlen: 2026. Allgemeine Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist immer dein Steuerbescheid oder die Auskunft deines Steuerberaters.

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