Ratgeber

Wenn der Kunde nicht zahlt

Freundlich beginnen, klar bleiben, nichts überstürzen. Und nichts geht raus, ohne dass du es auslöst.

Zahlungserinnerung, Mahnung, letzte Mahnung

Nach dem Fälligkeitsdatum darfst du mahnen. Rechtlich reicht eine Mahnung, üblich sind drei Stufen mit steigender Deutlichkeit.

Mit der ersten Mahnung nach Fälligkeit kommt der Kunde in Verzug. Ab dann darfst du Verzugszinsen und den tatsächlichen Mahnaufwand verlangen, bei Geschäftskunden zusätzlich eine Pauschale von 40 €. Für die Mahnung, die den Verzug erst auslöst, gibt es keine Gebühr.

Die Rechnung selbst bleibt unverändert. Jede Mahnung ist ein eigenes Schreiben mit Bezug auf die Rechnung, das paygroove zusammen mit einer Rechnungskopie verschickt und speichert.

Bleibt die letzte Mahnung ohne Erfolg, gibt es das gerichtliche Mahnverfahren: online beim zentralen Mahngericht, für kleine Beträge auch ohne Anwalt. Forderungen verjähren nach drei Jahren zum Jahresende.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Überfällige Rechnungen erscheinen im Dashboard. „Prüfen“ zeigt die Rechnung, der rote Button öffnet die nächste Mahnstufe.
  2. 2Frist und Gebühr prüfen, „Schreiben ansehen“, dann senden. Automatisch passiert nichts.
  3. 3Stufen, Fristen und Texte pflegst du in den Einstellungen unter Mahnwesen.
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Stand der Zahlen: 2026. Allgemeine Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist immer dein Steuerbescheid oder die Auskunft deines Steuerberaters.

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