Ratgeber

Einkommensteuer und Rücklagen

Die Steuer auf deinen Gewinn. Sie kommt einmal im Jahr, deshalb lohnt es, monatlich etwas zurückzulegen.

Gewinn ermitteln: die EÜR

Als Freiberufler oder kleiner Gewerbetreibender reicht die Einnahmenüberschussrechnung: Einnahmen minus Ausgaben, jeweils nach dem Datum der Zahlung.

Es zählt, wann Geld fließt, nicht wann die Rechnung geschrieben wurde. Eine Rechnung vom Dezember, die im Januar bezahlt wird, gehört ins neue Jahr. Ausgaben zählen am Tag der Zahlung, größere Anschaffungen werden über mehrere Jahre abgeschrieben.

paygroove hat dafür alles: bezahlte Rechnungen als Einnahmen, Belege und Reisekosten als Ausgaben, Anlagen mit Abschreibung.

Den Tag der Zahlung bestimmt dein Konto: Es gilt der Buchungstag des zugeordneten Bankumsatzes. Nur bei Barzahlungen trägst du das Datum selbst ein. Eine Rechnung oder ein Beleg ohne Zahlung ist noch keine Einnahme oder Ausgabe.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Unter Finanzen die Bankumsätze den Rechnungen und Belegen zuordnen, dann kommt das Zahlungsdatum vom Konto.
  2. 2Barzahlungen: in der Rechnung beim Zahlstatus „Bezahlt“ das Datum eintragen, im Beleg das Feld „Bezahlt am“ ausfüllen.
  3. 3Unter Auswertungen → EÜR das Jahr wählen: paygroove zeigt Einnahmen, Ausgaben nach Kategorie, Reisepauschalen, Abschreibungen und den Gewinn. Was noch offen ist oder kein Zahlungsdatum hat, steht darunter.
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Wie viel Steuer du zurücklegen solltest

Die ersten 12.348 € Einkommen (2026) sind steuerfrei, darüber steigt der Satz von 14 % auf bis zu 42 %. Das Dashboard rechnet es für dich hoch.

Die Einkommensteuer wird auf dein gesamtes Einkommen berechnet: Gewinn aus der Selbstständigkeit plus Gehalt aus einer Anstellung plus weitere Einkünfte, minus Vorsorgeaufwendungen wie KSK-Beiträge. Deshalb hängt die Steuer auf den Gewinn davon ab, was sonst noch da ist.

Das Finanzamt setzt nach dem ersten Bescheid Vorauszahlungen fest, fällig am 10. März, Juni, September und Dezember. Im ersten Jahr gibt es sie noch nicht, die Nachzahlung kommt dann auf einmal.

Wichtig

Die Prognose ist eine Schätzung, keine Steuerberatung. Lieber etwas mehr zurücklegen als der Wert zeigt.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Steuerprofil in den Einstellungen ausfüllen, danach zeigt das Dashboard „Rücklage empfohlen“.
  2. 2Den Betrag monatlich auf ein Unterkonto legen, zusammen mit der Umsatzsteuer.
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Was du absetzen kannst

Alles, was du für die Arbeit brauchst, mindert den Gewinn: Instrumente, Technik, Saiten, Noten, Fahrten, Fortbildung, Telefon, Arbeitszimmer.

Anschaffungen bis 800 € netto setzt du sofort ab. Teurere Dinge, etwa ein Instrument für 3.000 €, werden über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Dafür gibt es in paygroove die Anlagen.

Für das Arbeiten von zu Hause gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr, ohne Nachweis eines eigenen Zimmers. Telefon und Internet setzt du anteilig an, oft mit 50 % oder mit einem Pauschalbetrag.

Bewirtung von Geschäftspartnern ist zu 70 % abziehbar, wenn Anlass und Teilnehmer auf dem Beleg stehen.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Jede Ausgabe als Beleg hochladen, paygroove liest Betrag und Steuer aus.
  2. 2Anschaffungen über 800 € netto unter Anlagen anlegen, die Abschreibung läuft automatisch.
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Passt dazu: Abschreibung · Reisekosten

Künstlersozialkasse (KSK)

Selbstständige Künstler und Publizisten zahlen über die KSK nur den halben Beitrag zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Der Beitrag richtet sich nach deiner Einkommensschätzung.

Die KSK ist keine eigene Versicherung, sondern die Stelle, die dich wie einen Angestellten in die gesetzliche Versicherung einbindet. Die andere Hälfte des Beitrags zahlen Bund und Verwerter. Voraussetzung ist ein Mindesteinkommen aus künstlerischer Tätigkeit, mit Ausnahmen für Berufsanfänger.

Einmal im Jahr meldest du dein voraussichtliches Einkommen. Liegt du deutlich daneben, wird nachgerechnet. Die Beiträge sind fast vollständig als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzbar.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Den monatlichen KSK-Beitrag im Steuerprofil eintragen, dann berücksichtigt die Prognose ihn.
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Dem Steuerberater Zugang geben

Dein Steuerberater bekommt einen eigenen Login und sieht alles, was er für die Steuererklärung braucht. Ändern kann er an deinen Daten nichts.

Mit der Rolle „Steuerberater“ sieht dein Berater Dashboard, Rechnungen, Belege, Finanzen, Jobs, Anlagen, Reisekosten und die Auswertungen und lädt sich Rechnungen, den Finanz-Export und die PDFs von Umsatzsteuer und EÜR selbst herunter. Anlegen, ändern, versenden oder löschen kann er nichts, die Schaltflächen dafür sieht er gar nicht erst.

Zwei Dinge darf er anpassen, weil sie reine Steuersache sind: dein Steuerprofil (Veranlagung, Kirchensteuer, Vorsteuerabzug, Ist- oder Soll-Versteuerung) und die Nutzungsdauer deiner Anlagen, also die Abschreibung. Eine festgesetzte Abschreibung ist in der Anlage als „festgesetzt“ markiert.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Unter Team einen Benutzer mit der E-Mail-Adresse deines Beraters anlegen und die Rolle „Steuerberater“ wählen. Das Passwort gibst du ihm auf sicherem Weg.
  2. 2Der Berater meldet sich unter app.paygroove.de an. Oben steht bei ihm „Steuerberater-Zugang · nur lesen“.
  3. 3Willst du den Zugang beenden, klickst du unter Team beim Berater auf „Zugang sperren“. Das wirkt sofort und lässt sich wieder aufheben.
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Freiberuflich oder Gewerbe?

Musiker, Lehrkräfte, Fotografen und Autoren sind meist Freiberufler: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK. Wer Waren verkauft oder Technik vermietet, ist gewerblich.

Freie Berufe stehen in § 18 EStG: künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und ähnliche Tätigkeiten. Sie melden sich nur beim Finanzamt an. Gewerbliche Tätigkeiten brauchen die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde und zahlen ab 24.500 € Gewinn Gewerbesteuer, die aber weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet wird.

Mischst du beides, etwa Auftritte und Verkauf eigener CDs, kann die gewerbliche Tätigkeit alles gewerblich machen. Dann hilft eine saubere Trennung, im Zweifel mit Steuerberater.

pSo geht es in paygroove

  1. 1Im Steuerprofil „Freiberuflich“ oder „Gewerbe“ mit Hebesatz wählen, dann rechnet die Prognose die Gewerbesteuer mit.
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Stand der Zahlen: 2026. Allgemeine Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindlich ist immer dein Steuerbescheid oder die Auskunft deines Steuerberaters.

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